Von „Verbots-Norm“ zu „Ermöglichungs-Norm“
„Die Chance, dass Wien mit seiner Novelle einen Benchmark für die acht anderen Bauordnungen setzt, wurde vergeben. Insgesamt freuen wir uns aber, dass ein Schwenk von einer „Verbots-Norm“ hin zu einer „Ermöglichungs-Norm“ in Ansätzen spürbar ist“, stellt Peter Engert, Geschäftsführer der ÖGNI, in einer ersten Stellungnahme fest.
Positiv ist der verstärkte Schutz existierender Bausubstanz zu vermerken, Erleichterung bei Begrünungsmaßnahmen, die Anpassung des Stellplatzregulativs sowie die Verbesserungen für Bestandssanierungen werden ebenfalls mit Erleichterung aufgenommen.
Es fehlt jedoch die dringend notwendige Unterstützung der Digitalisierung der Gebäude, zum Beispiel in Form eines digitalen Gebäudepasses oder einer verpflichtenden digitalen Einreichung. Photovoltaik ist als einzige regenerative Energiequelle wiederum verpflichtend, ohne die sich ständig weiterentwickelnden Technologien abseits der Photovoltaik zu beachten. Die Chance, die Lebenszyklusberechnung als Basis für die Wertigkeit von Gebäuden einzuführen, wurde ebenfalls nicht genutzt.
In vielen Kapiteln der Bauordnung ist zu bemerken, dass Themen in die sehnlichst erwartete OIB7 verschoben werden und darauf geachtet wird, hier nicht widersprüchlich zu regeln. Insbesondere beim Thema Kreislaufwirtschaft besteht dringender Regelungsbedarf. Ohne einer gültigen OIB7 ist auch die Wiener Bauordnung in Hinblick auf Nachhaltigkeit zahnlos.
„Wir wünschen uns eine Bauordnung, die den Erbauern und Sanierern den Freiraum lässt, die richtigen Dinge nachhaltig umzusetzen“, so Peter Engert. „Mit dem vorliegenden Entwurf stimmt zumindest die Richtung, wie die teilweise recht schwammig formulierten Regeln dann tatsächlich angewandt werden, wird die Zukunft zeigen.“