Am 1. April 2025 hat die Platform on Sustainable Finance (PSF) ihren finalen Bericht zur Überarbeitung und Erweiterung der EU-Taxonomie vorgelegt.
Bereits am 8. Januar 2025 erschien ein erster Entwurf, zu dem in der öffentlichen Konsultation die ÖGNI beim eingebrachten Feedback mitgearbeitet hat.
Der nun erschienene finale PSF-Bericht beinhaltet konkrete Empfehlungen zur Optimierung der Technischen Bewertungskritieren (TSCs).
Parallel: Die EU-Kommission schlägt Änderungen an Anhang C im Zuge der Omnibus-Initiative vor.
Einen kompakten Überblick & nächste Schritte finden Sie im beigefügten PDF.
Der Bericht bezieht sich auf die technischen Bewertungskriterien (TSC) der EU-TaxonomieVerordnung, insbesondere im Rahmen der KlimaTAX-VO (CDA – Climate Delegated Act). Ein Entwurf des Berichts wurde bereits am 8. Januar 2025 veröffentlicht. Die anschließende öffentliche Konsultation lief vom 8. Februar bis zum 5. Februar 2025. Stakeholder konnten in diesem Zeitraum Stellung nehmen – auch wir haben als Teil des GBC-Netzwerks eine Rückmeldung abgegeben.
Die Platform on Sustainable Finance (PSF) ist ein von der Europäischen Kommission gemäß Art. 20 der EU-Taxonomie-Verordnung (VO (EU) 2020/852) eingesetztes
beratendes Expertengremium. Sie hat den Auftrag, die Kommission bei der Weiterentwicklung der technischen Bewertungskriterien (TSC) zu unterstützen,
insbesondere mit Blick auf wissenschaftliche und technologische Entwicklungen. Der jetzt veröffentlichte Bericht ist das Ergebnis dieses Mandats.
Hinweis der PSF: Kein offizielles EU-Dokument Der Bericht enthält den ausdrücklichen Hinweis, dass es sich nicht um ein offizielles Dokument der Europäischen Kommission handelt, sondern um eine Empfehlung der Platform on Sustainable Finance (PSF), einem beratenden Expertengremium mit spezifischem Mandat. Der Inhalt spiegelt somit keine formelle Position der Kommission wieder.
Die ÖGNI begrüßt und unterstützt die Empfehlungen der Plattform für nachhaltige Finanzen (PSF) ausdrücklich, da diese einen essentiellen Beitrag zur Weiterentwicklung und Praxistauglichkeit der dynamisch ausgelegten EU-Taxononomie für die Immobilienwirtschaft leisten.
Next Steps:
-Übergabe an die Europäische Kommission.
-Die Empfehlungen werden nun an die EU-Kommission übergeben.
-Diese prüft die Vorschläge und entscheidet, ob und inwieweit sie in die Ausarbeitung eines neuen delegierten Rechtsakts einfließen sollen.