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ÖGNI stellt künftig EU-Taxonomie Verifikationen auch bei teilweiser Konformität aus

Weiterentwicklung regulatorischer Anforderungen auf EU-Ebene: EU-Taxonomie Verifikationen auch bei teilweiser Konformität

Die ÖGNI gibt bekannt, dass ab sofort EU-Taxonomie Verifikationen auch dann ausgestellt werden, wenn ein Projekt nur teilweise taxonomiekonform ist.
Hintergrund dieser Entscheidung ist die laufende Weiterentwicklung der regulatorischen Anforderungen auf EU-Ebene: Im Zuge der sogenannten Omnibus-Initiative sieht der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission vor, dass Unternehmen künftig auch teilweise konforme Aktivitäten im Rahmen ihrer Berichterstattung offenlegen dürfen.

Obwohl es sich derzeit auf EU-Ebene noch um einen Vorschlag handelt, setzt die ÖGNI bereits jetzt diesen Schritt, um den Marktteilnehmern bei der Berichterstattung über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen der EU-Taxonomie entgegenzukommen. Diese Maßnahme der ÖGNI richtet sich vor allem an KMUs und Privatpersonen, die bei der Erlangung von Finanzierungen die notwendige Transparenz der EU-Taxonomie-Verordnung benötigen.

Mit der neuen Praxis der ÖGNI erhalten Projekte eine EU-Taxonomie Verifikation, – unabhängig davon, ob die vollständige oder nur eine teilweise Konformität erreicht wurde. Das schafft Klarheit darüber, welche Kriterien bereits erfüllt sind und wo noch Potenzial zur Weiterentwicklung besteht.

Gerade für KMUs, die eine Finanzierung für z.B. Sanierungsmaßnahmen anstreben, ist eine solche strukturierte und nachvollziehbare Bewertung ein großer Vorteil: Die EU-Taxonomie Verifikation der ÖGNI kann direkt bei Banken und Investoren vorgelegt werden – und dient ebendiesen als Orientierungshilfe bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit eines Projekts.

„Mit der Ausstellung von EU-Taxonomie Verifikationen bei teilweiser Konformität bieten wir eine Unterstützung bei Sanierungsprojekten, die über mehrere Jahre geplant sind, an – insbesondere für kleinere Marktteilnehmer“, so Peter Engert, Geschäftsführer der ÖGNI. „Wir möchten die Umsetzung der EU-Taxonomie in der Immobilienwirtschaft aktiv vorantreiben – nicht nur regelkonform, sondern auch praxisnah und mit echtem Nutzen für die Marktteilnehmer.“