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Die EU-Taxonomie Verordnung

EU-Taxonomy Advisor

Was ist die EU-Taxonomie?

Spätestens seit dem Pariser Klimaschutzabkommen und der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2015 steht fest: Es ist keine Frage mehr ob, sondern nur noch wie Nachhaltigkeit beziehungsweise Klimaschutz in der Immobilienbranche umgesetzt wird. Das Thema steht inzwischen ganz oben auf der politischen Agenda der Europäischen Union (EU). Das Finanzsystem spielt dabei eine Schlüsselrolle, denn Kapital soll gezielt auf nachhaltige Investitionen gelenkt werden. Was aber heißt „nachhaltig“ in diesem Zusammenhang? Um das zu klären, sieht der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums zunächst die Schaffung einer einheitlichen Definition, der sogenannten EU-Taxonomie, von nachhaltigen Anlageprodukten und Tätigkeiten vor.
Mit 01.01.2021 hat die EU-Taxonomie Verordnung zu greifen begonnen. Doch was verbirgt sich hinter dieser Verordnung?

Keine Lust zu Lesen? Unsere Kollegin Katharina Saxa erklärt Ihnen in diesem Video alles Wissenswertes über die Taxonomie. 

Welche Ziele verfolgt die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein Teil des EU-Green-Deals, der zum Ziel hat, Europa klimafreundlich zu gestalten und die ambitionierten CO2-Ziele zu erreichen. Es handelt es sich um ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige ökonomische Aktivitäten. Es geht darum, nachhaltige Unternehmen und Projekte zu stärken, in dem Finanzierungen auf Nachhaltigkeit gelenkt werden, um so den Übergang zu einer low-carbon, widerstandsfähigen und ressourcenschonenden Wirtschaft umzusetzen. Eine wirtschaftliche Tätigkeit kann nur als ökologisch nachhaltig betrachtet werden, wenn sie mindestens zu einem, der in der Taxonomie Verordnung festgeschriebenen, Umweltziele beiträgt.

6 Umweltziele:

  • Klimaschutz (seit 2021)
  • Anpassung an den Klimawandel (seit 2021)
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen (ab 2022)
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling (ab 2022)
  • Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (ab 2022)
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme (ab 2022)

Neben einem substanziellen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele, dürfen wirtschaftliche Tätigkeiten außerdem keinem der anderen Umweltziele erheblichen Schaden zufügen (Do No Significant Harm). Darüber hinaus müssen sie im Einklang mit den Mindestanforderungen in den Bereichen Arbeitsstandards und Menschenrechte sein, sowie den von der EU-Kommission vorgegebenen quantitativen und qualitativen Kriterien genügen.

Die EU-Taxonomie in der Praxis

Doch wie kann dieses Ziel in der Praxis erreicht werden? Erreicht wird das, indem große bzw. staatliche Unternehmen und sämtliche Finanzinstitute seit 1. Jänner 2021 dazu verpflichtet werden, Taxonomie-Berichte zu erstellen, das erste Mal im Frühjahr 2022 für das Jahr 2021. Seit 2021 sind die ersten zwei Kriterien, Umweltschutz und Klimaresilienz, gültig, 2022 folgen die vier weiteren Kriterien: Schutz der Wasserressourcen, Förderung der Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Schutz der Ökosysteme. Alle Kriterien sind mit konkreten, messbaren Indikatoren versehen um Greenwashing zu vermeiden. Die Marktteilnehmer sind aufgefordert, alle Kriterien zEU-Taxonomieumindest zu erfüllen und bei einem davon besonders gut oder erfolgreich zu sein. Die europäische Politik hat mehrfach deutlich gemacht, dass sie die Finanzwirtschaft beim Übergang ins nachhaltige Zeitalter in der Pflicht sieht[2].

Auf Banken kommen also nicht nur vermehrte Berichtspflichten in punkto Nachhaltigkeit zu, auch europäische wie nationale Aufsichtsbehörden erwarten zukünftig die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement. Um all diesen Forderungen nachkommen zu können, werden Banken daher bei der Kreditvergabe signifikant mehr Wert auf die Prüfung von Nachhaltigkeitsmerkmalen der finanzierten Tätigkeit legen, als dies bisher der Fall war[3].

Was bedeutet das für die Bau- und Immobilienwirtschaft?

Die Taxonomie ist als Verordnung beschlossen, das heißt, sie gilt in ganz Europa gleich, es gibt keine nationalen Besonderheiten und Sonderregelungen, was sehr wichtig ist, um keine Marktverzerrungen herbeizuführen und vergleichbar zu sein. Dadurch, dass alle Finanzinstitute berichtigungspflichtig sind, sind auch alle Unternehmen indirekt beeinflusst, sodass ein Umdenken über alle Branchen stattfinden muss. Die Bau- und Immobilienebranche als großer CO2 Emittent und Abfallproduzent ist dadurch ebenfalls betroffen.

Mit dem kennzahlenbasierten Berichtswesen sollen auch Immobilienportfolios bewertbar gemacht werden. Auswirkungen der Taxonomie sind hier sowohl auf Bestandsobjekte als auch auf Neubauten zu erwarten. An dieser Stelle ist es wichtig zu erwähnen, dass die Anwendung der Taxonomie freiwillig ist, wenn die Investments nicht ausdrücklich als nachhaltig ausgewiesen werden. Allerdings wird mit einem Wettbewerbsnachteil sowie einem Rückgang der Investorennachfrage und einer Senkung der Verkaufspreise zu rechnen sein, sollten die Standards nicht eingehalten werden und der Nachhaltigkeitsgrad eines Objektes oder eines Portfolios nicht angegeben werden[4].

Seitens Banken, Versicherungen, Fonds wird es eine verstärkte Nachfrage nach Projekten geben, die den Richtlinien entsprechen. Zukünftig ist eine Prüfung potentieller Ankaufsobjekte hinsichtlich der Taxonomie-Kriterien unerlässlich, bevor Portfoliomaßnahmen getroffen werden. Vor allem aber geht es auch darum Greenwashing zu vermeiden.

Im Detail auf Immobilien bezogen, sind vier unterschiedliche Aktivitäten besonders relevant, bei denen die Taxonomie zum Tragen kommt:

  • Die Errichtung neuer Gebäude
  • Der Erwerb von Gebäuden
  • Die Renovierung von Bestandsgebäuden
  • Sanierungsmaßnahmen, Einbau erneuerbarer Energien sowie fachliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten

Um nur ein Beispiel für die daraus entstehenden Herausforderungen zu nennen, muss bei Neubauten der sogenannte Near-Zero-Building Standard um 20% unterschritten werden. Bei der Renovierung von Bestandsgebäuden wird ein Rückgang des Energiebedarfs um 30% angestrebt[5].

Die ÖGNI unterstützt

Was passiert mit Projekten, die den Richtlinien nicht entsprechen? Will man keine Abschläge in Kauf nehmen, gilt es die Objekte taxonomiekonform zu machen. Sei es mit den entsprechenden Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen oder der entsprechenden Planung bei Neubauten. Es wird den Portfoliohaltern nicht helfen zu sagen, „Taxonomie: leider nein“. Es gilt die richtigen Strategien zu entwickeln und es gilt, so früh wie möglich damit zu beginnen. Die Herausforderung für die Gebäudeeigentümer und Portfoliohalter wird das Finden einer guten Strategie sein: Was ist unter vernünftigen wirtschaftlichen Bedingungen sanierbar, was ist abzuschreiben, was abzuverkaufen?

Bei all diese Themen kann eine Gebäudezertifizierung Abhilfe bieten. Sei es durch die richtigen nachhaltigen Hebel bei der Sanierung, dem zielführenden Management durch ein Betriebszertifikat oder natürlich den hohen ökologischen und ökonomischen Anforderungen einer Neubauzertifizierung. Das DGNB (Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Zertifikat der ÖGNI, welches die europäische Baukultur wie kein anderes Zertifikat widerspiegelt, ist es, alle Kriterien der Taxonomie mit der Zertifizierung abzudecken. Viele der Anforderungen sind ohnehin schon Standard im DGNB System.

Die noch abweichenden Punkte werden angepasst, sodass auf lange Sicht, die Zertifikate für Neubau, Betrieb und Sanierung, zusätzlich zu all den positiven Aspekten, die sie für Menschund Umwelt mit sich bringen, auch die optimalen Tools für die Erreichung der Taxonomie Anforderungen sind.

Wir haben uns bei unseren Mitglieder umgehört und Antworten auf ihre Fragen zur EU-Taxonomie gesammelt. Das Q&A finden Sie auf unserem LinkedIn Account.

 

[1] Union Investment, https://realestate.union-investment.com/de/im-fokus/nachhaltigkeit/taxonomie.html (12.03.2021)
[2] Badin.de, https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2020/fa_bj_2008_Taxonomie-VO.html (12.03.2021)
[3] Denkstatt, https://denkstatt.eu/eu-taxonomie-wie-gut-ist-ihr-unternehmen-vorbereitet/?lang=de (12.03.2021)
[4] Union Investment, https://realestate.union-investment.com/de/im-fokus/nachhaltigkeit/taxonomie.html (12.03.2021)
[5] Deloitte, https://www2.deloitte.com/content/dam/Deloitte/de/Documents/real-estate/POV_ESG%20der%20EU%20Action%20Plan%20und%20die%20Real%20Estate%20Akteure.pdf  (12.03.2021)

Florian Wehrberger

Autor

Seit 2018 ist Florian Wehrberger bei der ÖGNI tätig und ist begeistert wie sich die Themen der Nachhaltigkeit stetig weiterentwickeln.